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Re: Brief von der Staatsanwaltschaft in Köln

Von: Claus Färber (usenet200801@cfaerber.name) [Profil]
Datum: 01.02.2008 00:00
Message-ID: <AY2PaMaZcDD@3247.org>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.alt.comm.datentausch-dienste de.soc.recht.datennetze
Helmut Hullen <helmut@hullen.de> schrieb/wrote:
> Du (Mayer_Tom) meintest am 31.01.08:
>> Alle PCs, egal ob was drauf war oder auch nicht, sind formatiert und
>> sehen aus wie neu
> Formatieren löscht keine Daten, sondern nur das Inhaltsverzeichnis.
...
> Zudem - vor Gericht macht sich so etwas gar nicht gut; sieht eher so
> aus, als ob Du belastende Spuren hast verwischen wollen.

Das mag ja sein, dass es einen schlechten Eindruck macht. Aber negativ
bewertet werden darf es nicht; schließlich muss man sich weder selbst
belasten noch den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit einfach machen.
Und wenn die Tat dadurch nicht mehr beweisbar ist - dann gibt es eben
trotz schlechten Eindrucks einen Freispruch.

Das gilt aber nur im Strafrecht; im Zivilrecht kommt der Kläger ohnehin
nicht an den Computer -- und die StA hat ja bereits mitgeteilt, dass die
Sache strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird.

>   http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,450193,00.html

Ähm, was soll denn dieser Link schon wieder? Der hat mit dem Thema
nichts zu tun; da wurde nämlich ein Sigel bebrochen, das ist ungefähr so
als würde man in die Asservatenkammer einbrechen.

Claus

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