Re: Brief von der Staatsanwaltschaft in Köln
Von: Claus Färber (usenet200801@cfaerber.name) [Profil]
Datum: 01.02.2008 00:00
Message-ID: <AY2PaMaZcDD@3247.org>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.alt.comm.datentausch-dienste de.soc.recht.datennetze
Datum: 01.02.2008 00:00
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Helmut Hullen <helmut@hullen.de> schrieb/wrote: > Du (Mayer_Tom) meintest am 31.01.08: >> Alle PCs, egal ob was drauf war oder auch nicht, sind formatiert und >> sehen aus wie neu > Formatieren löscht keine Daten, sondern nur das Inhaltsverzeichnis. ... > Zudem - vor Gericht macht sich so etwas gar nicht gut; sieht eher so > aus, als ob Du belastende Spuren hast verwischen wollen. Das mag ja sein, dass es einen schlechten Eindruck macht. Aber negativ bewertet werden darf es nicht; schließlich muss man sich weder selbst belasten noch den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit einfach machen. Und wenn die Tat dadurch nicht mehr beweisbar ist - dann gibt es eben trotz schlechten Eindrucks einen Freispruch. Das gilt aber nur im Strafrecht; im Zivilrecht kommt der Kläger ohnehin nicht an den Computer -- und die StA hat ja bereits mitgeteilt, dass die Sache strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. > http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,450193,00.html Ähm, was soll denn dieser Link schon wieder? Der hat mit dem Thema nichts zu tun; da wurde nämlich ein Sigel bebrochen, das ist ungefähr so als würde man in die Asservatenkammer einbrechen. Claus[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Hans-Peter Diettrich (01.02.2008 05:52)
- Marco Sondermann (01.02.2008 09:08)
- Christoph Brüninghaus (01.02.2008 10:41)
- Hans-Peter Diettrich (01.02.2008 23:12)
- Claus Färber (01.02.2008 11:25)
- Holger Pollmann (01.02.2008 20:43)
- check pls (04.02.2008 21:12)
- Christoph Brüninghaus (05.02.2008 14:54)
