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Re: Brief von der Staatsanwaltschaft in Köln

Von: Claus Färber (usenet200801@cfaerber.name) [Profil]
Datum: 31.01.2008 23:49
Message-ID: <AXvP$+locDD@3247.org>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.alt.comm.datentausch-dienste de.soc.recht.datennetze
Christoph Brüninghaus <brueni.nospam@gmx.de> schrieb/wrote:
> Thomas Mayer schrieb:
>> Vorratsdaten doch erst seit 1.1.2008, oder??
> Vorratsdaten ist kein geeigneter Begriff zur Abgrenzung. Ansonsten:
> Teilweise ab 2008, teilweise erst ab 2009 (verpflichtend).

Wenn ein Provider die Daten jetzt schon speichert, ist das erlaubt. Wenn
eine Staatsanwaltschaft jetzt darauf zugreift, auch.
Das der Provider das noch nicht hätte umsetzen müssen, hilft da nicht.

Zumindest bis das BVerfG etwas anderes sagt.

Claus

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