Re: Wertminderungen - wie vorgehen?
Von: qwer7ts@googlemail.com (qwer7ts@googlemail.com) [Profil]
Datum: 05.08.2008 16:08
Message-ID: <g79mu3$teh$02$2@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.auto.smart
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Achim Peters schrieb: > Michael Vogel wrote: >> Meine kleine Kugel hatte ja im April eine unangenehme Berührung der >> Opelschen Art. (Mir ist beim Überqueren einer Ampel jemand in die >> Seite gefahren) >> >> Nun ist endlich die Schuldfrage geklärt und die genererische >> Versicherung hat das Geld freigegeben. > >> Jetzt hat mir jemand erzählt, dass ich - da der Wagen nun als >> Unfallwagen gilt - Wertminderung bei der Versicherung beantragen kann. >> Kann mir jemand erzählen, wie ich da vorzugehen habe? Die Reparatur >> wird etwa 2500 Euro kosten und der Wagen (Baujahr 2006) hat meiner >> Erinnerung nach zwischen 30.000 und 40.000 Kilometer runter. > > Wenn Dich keine Schuld trifft, hast Du Recht auf Bezahlung eines Anwalts > durch die gegnerische Versicherung. Nimm Dir einen. > > Der weiß vielleicht noch ganz andere Sachen, die Dir zustehen. > > Bye > Achim Wertminderung sollte eigentlich im Gutachten aufgeführt sein. Sollte nur ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt als Grundlage der Kostenberechnung und letztendlich der Vergütung durch die gegnerische Versicherung gedient haben, sollte man da nochmal nachhaken.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Michael Vogel (06.08.2008 15:05)
