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Gültigkeit der augenärztlichen Bescheinigung für die Führerscheinklasse B

Von: Christian Mühlhaus (news@noctaru.de) [Profil]
Datum: 22.05.2007 05:47
Message-ID: <pan.2007.05.22.03.47.49.341123@noctaru.de>
Newsgroup: de.alt.augenoptik
Moin,
ich mache zurzeit meinen Führerschein, Klasse B. Dafür wird eine
Sehtestbescheinigung benötigt. Diese lässt sich nicht bei einem
beliebigen Optiker machen, sondern muss von einem
Augenheilkundler ausgestellt werden.
Da aber nun der Sommer naht und die "Blindkraft" der Sonne zunimmt,
überlege ich mir eine anständige Sonnenbrille zuzulegen. Das Problem ist
nun, dass fals ich eine Brille für den Führerschein bräuchte, dass ich
mir dann die Gläser zuschleifen lassen müsste. Aber da ich noch etwas
Zeit für den Führerschein bräuchte, (Angemeldet: Ende März, Stand: 5.
Theoriestunde) würde das vor August nichts mehr werden. Jetzt ist das
Problem, dass so ein ärztliches Gutachten ja nicht unbeschrenkt "haltbar"
ist. Meine Frage ist nun, wie lange denn nun solch ein Gutachten gilt?
Laut einem Freund würde das nur ein halbes Jahr gelten, aus einer anderen
Quelle (google) erfuhr ich, dass das zwei Jahre gültig ist. Ich wohn zwar
in Bayern, aber da sollte es eigentlich ja keine bundesländliche
Unterschiede geben. Ich hoffe mal, dass man mir hier weiter helfen kann.
(Habe keine besser treffende NG gefunden)

--
- MFG Christian -

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