Re: Gültigkeit der augenärztlichen Bescheinigung für die Führerscheinklasse B
Von: JCold (jcoldewey@gmx.de) [Profil]
Datum: 22.05.2007 11:03
Message-ID: <f2ubl8$u3m$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.augenoptik
Datum: 22.05.2007 11:03
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Hallo Christian. Führerscheinsehtestbescheinigungen haben 2 Jahre Gültigkeit, und mit der Bestimmung der Brillengläser nichts zu tun. MfG Jörg "Christian Mühlhaus" <news@noctaru.de> schrieb im Newsbeitrag news:pan.2007.05.22.03.47.49.341123@noctaru.de... > Moin, > ich mache zurzeit meinen Führerschein, Klasse B. Dafür wird eine > Sehtestbescheinigung benötigt. Diese lässt sich nicht bei einem > beliebigen Optiker machen, sondern muss von einem > Augenheilkundler ausgestellt werden. > Da aber nun der Sommer naht und die "Blindkraft" der Sonne zunimmt, > überlege ich mir eine anständige Sonnenbrille zuzulegen. Das Problem ist > nun, dass fals ich eine Brille für den Führerschein bräuchte, dass ich > mir dann die Gläser zuschleifen lassen müsste. Aber da ich noch etwas > Zeit für den Führerschein bräuchte, (Angemeldet: Ende März, Stand: 5. > Theoriestunde) würde das vor August nichts mehr werden. Jetzt ist das > Problem, dass so ein ärztliches Gutachten ja nicht unbeschrenkt "haltbar" > ist. Meine Frage ist nun, wie lange denn nun solch ein Gutachten gilt? > Laut einem Freund würde das nur ein halbes Jahr gelten, aus einer anderen > Quelle (google) erfuhr ich, dass das zwei Jahre gültig ist. Ich wohn zwar > in Bayern, aber da sollte es eigentlich ja keine bundesländliche > Unterschiede geben. Ich hoffe mal, dass man mir hier weiter helfen kann. > (Habe keine besser treffende NG gefunden) > > -- > - MFG Christian -[ Auf dieses Posting antworten ]
