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Re: Gültigkeit der augenärztlichen Bescheinigung für die Führerscheinklasse B

Von: JCold (jcoldewey@gmx.de) [Profil]
Datum: 22.05.2007 11:03
Message-ID: <f2ubl8$u3m$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.augenoptik
Hallo Christian.
Führerscheinsehtestbescheinigungen haben 2 Jahre Gültigkeit, und mit der
Bestimmung der Brillengläser nichts zu tun.

MfG
Jörg

"Christian Mühlhaus" <news@noctaru.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pan.2007.05.22.03.47.49.341123@noctaru.de...
> Moin,
> ich mache zurzeit meinen Führerschein, Klasse B. Dafür wird eine
> Sehtestbescheinigung benötigt. Diese lässt sich nicht bei einem
> beliebigen Optiker machen, sondern muss von einem
> Augenheilkundler ausgestellt werden.
> Da aber nun der Sommer naht und die "Blindkraft" der Sonne zunimmt,
> überlege ich mir eine anständige Sonnenbrille zuzulegen. Das Problem ist
> nun, dass fals ich eine Brille für den Führerschein bräuchte, dass
ich
> mir dann die Gläser zuschleifen lassen müsste. Aber da ich noch etwas
> Zeit für den Führerschein bräuchte, (Angemeldet: Ende März,
Stand: 5.
> Theoriestunde) würde das vor August nichts mehr werden. Jetzt ist das
> Problem, dass so ein ärztliches Gutachten ja nicht unbeschrenkt
"haltbar"
> ist. Meine Frage ist nun, wie lange denn nun solch ein Gutachten gilt?
> Laut einem Freund würde das nur ein halbes Jahr gelten, aus einer anderen
> Quelle (google) erfuhr ich, dass das zwei Jahre gültig ist. Ich wohn zwar
> in Bayern, aber da sollte es eigentlich ja keine bundesländliche
> Unterschiede geben. Ich hoffe mal, dass man mir hier weiter helfen kann.
> (Habe keine besser treffende NG gefunden)
>
> --
> - MFG Christian -



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