Re: Usenet-Richtlinien
Von: Andreas Widmer (franz.beglinger@gmail.com) [Profil]
Datum: 04.09.2007 14:09
Message-ID: <1188907799.049795.19940@19g2000hsx.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.usenet de.admin.news.regeln
Datum: 04.09.2007 14:09
Message-ID: <1188907799.049795.19940@19g2000hsx.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.usenet de.admin.news.regeln
On 3 Sep., 11:25, "Petersen" <ich_kann_auch_and...@invalid.invalid> wrote: > Eine gute Idee. Leider die falsche Gruppe. > > Ich korrigiere das mal. > > :-) WAS SAGT IHR DAZU? Danke danke ,dann lege ich hier mal meinen Entwurf vor. Trollgesetz TG Art. 1 Sinn, Zweck und Geltunsbereich Der Zweck dieses Gesetzes ..... Es tritt am 1.Oktober 2007 in Kraft. Art. 2 Verfahrensinstanzen (Beschwerde an Gruppenrichter, die die Untersuchung an U-Richter geben. Nächste Instanz die zRk, zentrale Rekurskommission.) Art. 3 Beschwerdeberechtigte Art 4 Organe (1) Jede Gruppe hat min 7 Gruppenrichter, die in 3er Gruppen entscheiden. (2) Jede Gruppe hat min 2 Untersuchungsrichter, die technisch versiert sind, und den Sachverhalt feststellen. (3) Eine zentrale Rekurskommission, gebildet aus 5er Kammern, behandelt alle Rekurse des gesamten deutschsprachigen Usenets. (4) Der Verordnungsrat regelt auf Basis dieses Gesetzes in einer Trollverordnung für jede Gruppenhierachie der 3.Ebene (de.soc.recht.*, alles unterhalb von .recht gehört zur 3.Ebene) in eigener Trollverordnung die weiteren Details. (5) Die Vollzugsstelle jeder Gruppe bestehet aus min 3 Personen, die Beschwerden verfassen, Verurteilungsliste periodisch publizieren, etc. Sie haben keine Entscheidungsbefugnisse, sondern setzen nur Urteile um. Art. 6 Strafen und Massnahmen (1) Die leichteste Sanktion ist eine öffentliche Verwarnung. (2) ......... (3) ......... (4) Als schwerste Sanktion ist die Empfehlung zur Ignorierung vorgesehen, die in einer zentralen Datei (Posting) in de.soc.usenet festgehalten und regelmässig veröffentlicht wird. (5) Wird eine Sanktion den Ziffern 3 oder 4 dieses Artikels verhängt, kann gleichzeitig an seinen Internet-Provider eine offizielle Beschwerde im Namen der gesamten Gruppe erfolgen. Art 7 Vollzug und Verjährung (Löschung er Einträge) Art 8 Verfahrensrechte von Angeschuldigten (Volle Akteneinsicht, rechtliches Gehör, etc) (Behandlung innert bestimmter Fristen, Rekurskomission in max 1 Jahr) Art. 9 Ungültige Mailadresse, kein Realname, Falschname Art. 10 Beleidigungen Art. 11 Rassistische, sexistische Äusserungen Art. 12 Nazi-Vergleiche (1) ......... (2) Solche Vergleiche sind gestattet, wenn ......... (weitere Artikel mit 'strafbaren' Handlungen) Art 18 Weitere strafbare Handlungen (1) ......... >[ Auf dieses Posting antworten ]
