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Re: Unkenntlichmachen der E-Mail-Adressen bei Wahlergebnissen

Von: Thomas Homilius (thh19720919-20051220thomashomiliusdallusenet@yahoo.de) [Profil]
Datum: 31.01.2007 18:07
Message-ID: <2046910.UD6gFQZqZR@news.thomas-homilius.dk>
Newsgroup: de.admin.news.groups
Harald Maedl <Harald.Maedl@gmx.de> schrieb am Mittwoch, 31. Januar 2007
16:58:

>> http://www.thomas-homilius.dk/impressum.html
>> Meine Rentenversicherungsnummer lautet ...
>
> Hilfe, was ist, wenn ich keine Rentenversicherungsnummer habe?

Du hast Recht, die Angabe eines Bankkontos bei einem Kreditinstitut ist für
Identifikationszwecke ausreichend und sicherlich auch praktischer, obwohl
so ein Bankkonto natürlich nicht einer Personenkennzahl gleich kommt (da
nicht in jedem Fall personengebunden). Man kann aber leicht überprüfen, ob
dieses Bankkonto überhaupt existiert, nämlich durch eine Überweisung eines
geringen Betrages auf dieses Bankkonto (so macht es z.B. PayPal und
Moneybookers). Jedes Kreditinstitut in Deutschland ist gemäß § 154 AO
verpflichte, die Identität der Kontoinhaber zu verifizieren
("Kontenwahrheit").

Mein Vorschlag:
Wir sollten in Zukunft bei Wahlen die Pflichtangabe der E-Mail-Adresse durch
die Pflichtangabe eines Bankkontos (Kto-Nr und Bankleitzahl) ersetzen oder
als Alternativmöglichkeit zulassen!

Thomas Homilius
--
http://www.thomas-homilius.dk ***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
http://homilius.gmxhome.de | MGRS: 33UUS54

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