Re: datemas.de schützt Faker
Von: Wolfgang Jäth (jawo.usenet.008@goldmail.de) [Profil]
Datum: 06.07.2008 07:43
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"Lars P. Wolschner" <lars.wolschner@nexgo.de> schrieb ... > > | § 12 BGB Namensrecht > | > | 1 Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten > | von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des > | Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt > | den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von > | dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. > | 2 Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er > | auf Unterlassung klagen. > [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html] Das Schlüsselwort hier lautet 'unbefugt'. Wer bitte befugt wen, ein bestimmtes Pseudonym führen zu dürfen (von der Möglichkeit eines im Ausweis eingetragenen Künstlernamens mal abgesehen)? Aber das ist hier völlig OT, daher fup2 danr. Wolfgang --[ Auf dieses Posting antworten ]
