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Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

X-FaceVon: Ralf Döblitz (doeblitz@doeblitz.net) [Profil]
Datum: 06.11.2009 18:52
Message-ID: <hd1np9$n3v$1@selene.doeblitz.net>
Newsgroup: de.admin.net-abuse.mail
Der Autor dieses Postings wόnscht keine Archivierung. Es wird am 06.12. aus dem Archiv entfernt.
Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711@tremornet.de> schrieb:
> Ralf Döblitz in <news:hcvb35$upl$3@selene.doeblitz.net>:
>
>>IMO sollte der Kunde in der Bringschuld sein, seine bei der Firma von
>>ihm angemeldeten Adressen auch *alle* anzugeben, wenn er keine Werbung
>>mehr haben will,
>
> Im Falle von echtem Spam (sprich: er ist weder Kunde noch hat sich
> selbst für den "Newsletter" angemeldet) weiß das
Opfer aber gar
> nicht, welche seiner Adresssen der Absender geharvestet hat und kann
> sie demzufolge auch nicht bei der Unterlassungsaufforderung angeben.

Das sehe ich auch kein Problem, denn legal darf man eh keine dieser
Adressen für Werbung nutzen.

[...]
> Nun kommt aber der o.g. Beschluß ins Spiel: Pech für den
Spammer, daß er
> gar nicht wissen kann, daß auch kunz@example.com demjenigen
gehört, der
> anläßlich des Spams an hinz@example.com auf Unterlassung
klagte.

Dummerweise ist aber nicht sichergestellt, daß jemand das nicht auch auf
legal werblich genutzte Adressen anwendet, bei denen eine Verbindung zu
einer konkreten Person aus datenschutzrechtlichen Gründen eher uner-
wünscht (weil zur Zweckerfüllung nicht notwendig) ist.
Dieser IMNSHO
negative potentielle Nebeneffekt der Entscheidung ist es, der mich
stört.

Ralf
--
Ralf Döblitz   *   Schapenstraße 6   *   38104 Braunschweig   *  
Germany
Phone: +49-531-2361223   Fax: +49-531-2361224  mailto:doeblitz@doeblitz.net
Homepage: http://www.escape.de/users/selene/
Mit UTF-8 kann man gleichzeitig
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